CLAYFLOW

Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung

gemäß Art. 28 DSGVO · Version 2026-08

Diese Vereinbarung gilt zwischen dem Verein bzw. der Organisation, die ClayFlow nutzt (Auftraggeber), und:

Andreas Mader – CLAYFLOW
Brennerweg 4
63785 Obernburg
Deutschland
E-Mail: kontakt@clayflow.de

1. Gegenstand und Geltungsbereich

Diese Vereinbarung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch CLAYFLOW im Auftrag des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform CLAYFLOW.

Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die Auswahl der verarbeiteten Daten, die Festlegung der Zwecke sowie die Wahrung der Rechte betroffener Personen verantwortlich, soweit er über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet.

2. Dauer der Verarbeitung

Die Verarbeitung beginnt mit der Bereitstellung eines CLAYFLOW-Zugangs bzw. der erstmaligen Verarbeitung personenbezogener Daten und endet grundsätzlich mit der Beendigung des Nutzungsverhältnisses und der anschließenden vertragsgemäßen Löschung oder Rückgabe der Daten.

3. Art und Zweck der Verarbeitung

4. Kategorien personenbezogener Daten

5. Betroffene Personen

6. Weisungsgebundenheit

CLAYFLOW verarbeitet personenbezogene Daten grundsätzlich nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zu einer abweichenden Verarbeitung besteht.

Hält CLAYFLOW eine Weisung für datenschutzrechtlich unzulässig, wird der Auftraggeber darauf hingewiesen.

7. Vertraulichkeit

Personen mit Zugriff auf personenbezogene Daten werden zur Vertraulichkeit verpflichtet. Zugriffe werden auf das für Betrieb, Wartung, Support und Sicherheit erforderliche Maß begrenzt.

8. Technische und organisatorische Maßnahmen

CLAYFLOW setzt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO ein. Dazu gehören insbesondere:

9. Unterstützung des Auftraggebers

CLAYFLOW unterstützt den Auftraggeber im angemessenen Umfang bei datenschutzrechtlichen Pflichten, insbesondere bei Betroffenenanfragen, Sicherheitsvorfällen und erforderlichen Auskünften.

10. Datenschutzverletzungen

CLAYFLOW informiert den Auftraggeber unverzüglich, sobald eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt wird, die die Auftragsverarbeitung betrifft.

11. Unterauftragsverarbeiter

Der Auftraggeber erteilt CLAYFLOW eine allgemeine Genehmigung zum Einsatz erforderlicher Unterauftragsverarbeiter.

Derzeit eingesetzter wesentlicher Unterauftragsverarbeiter:

Wesentliche Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern werden dem Auftraggeber mitgeteilt.

12. Drittlandübermittlungen

Eine Verarbeitung außerhalb der EU bzw. des EWR erfolgt im Rahmen dieser Auftragsverarbeitung nur unter Beachtung der Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO.

13. Kontrollen und Nachweise

CLAYFLOW stellt dem Auftraggeber die zur Prüfung der Einhaltung von Art. 28 DSGVO erforderlichen Informationen in angemessenem Umfang zur Verfügung.

14. Löschung und Rückgabe

Nach Beendigung der Auftragsverarbeitung werden personenbezogene Daten nach Maßgabe des Auftraggebers gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.

Gelöschte Daten können noch für einen begrenzten Zeitraum in Datensicherungen enthalten sein. Reguläre Datenbank- und Systembackups werden derzeit grundsätzlich nach etwa 14 bis 15 Tagen automatisiert entfernt.

15. Technische Aufbewahrungsfristen

16. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt insbesondere sicher, dass für die Erfassung, Verarbeitung und gegebenenfalls Veröffentlichung von Teilnehmer- und Ergebnisdaten eine geeignete Rechtsgrundlage besteht.

Der Auftraggeber entscheidet über die Veröffentlichung öffentlicher Start-, Rotten-, Live- und Ergebnislisten.

17. Schlussbestimmungen

Diese Vereinbarung ergänzt das jeweilige Nutzungs- bzw. Vertragsverhältnis über CLAYFLOW. Änderungen werden dokumentiert und bei einer neuen Vertragsfassung durch eine neue Versionsnummer gekennzeichnet.

Stand und Vertragsversion: August 2026 / 2026-08

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